Das „Spreehafenviertel“

Der Wilde Wald soll für das sog. Spreehafenviertel gerodet werden. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte will hier 1.100 Wohnungen, 32.000 m² Gewerbeflächen und neue Sportanlagen bauen, geplant von der IBA Hamburg GmbH. Dafür würde der gesamte Wilde Wald vernichtet werden. Der in der Planung vorgesehene Grünstreifen am Ufer des Ernst-August-Kanals sowie die geplante „Maßnahmenfläche“, die als Rückzugsraum für die ansässigen Tiere erhalten bleiben soll, können die ökologische und klimatische Funktion des Waldes in keinster Weise kompensieren und sind als Lebensraum für die betroffenen Tierarten keinesfalls ausreichend.

Aber es ist noch nicht zu spät! Der Bebauungsplan für das sog. Spreehafenviertel ist noch nicht final beschlossen, das soll 2026 passieren. Es gibt noch bürokratische und juristische Möglichkeiten, die Rodung zu verhindern.

Das Bebauungsplanverfahren „Wilhelmsburg 102“:

  • 22.02.2021: Aufstellungsbeschluss: Beschluss des Bezirksamts Mitte, ein Bebauungsplan-Verfahren einzuleiten, theoretisch mit offenem – praktisch mit politisch gewolltem Ausgang.
  • 09.08.2021: Öffentliche Plandiskussion: Veranstaltung, bei der das Bezirksamt Mitte seine Planungen vorstellt und Alle Fragen und Kritik äußern können. Die ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung.
  • Anfang September 2023: Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange, u.a. Naturschutzverbände: Alle haben sich sehr deutlich für den Erhalt des Waldes ausgesprochen.
  • Nächster Schritt wahrscheinlich 2026: Öffentliche Planauslegung: Der Bebauungsplan-Entwurf wird im Bezirksamt Mitte und online einen Monat lang öffentlich ausgelegt, währenddessen kann Jede*r (egal, ob minderjährig, nicht wahlberechtigt oder nicht in Hamburg gemeldet, einfach jede*r) schriftliche Einwendungen dagegen einreichen. Wir wissen nicht, wann das sein wird, es muss 2 Wochen zuvor angekündigt werden. Die Einwendungen müssen offiziell in die Planung eingearbeitet werden (oder sie denken sich eine „gute“ Ausrede aus). Erst danach kann der Bebauungsplan von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschlossen werden.

Der rechtsgültige Bebauungsplan ist Voraussetzung für Baugenehmigungen und damit für tatsächliche Bauarbeiten. Wir wissen nicht, ob es schon Vorverträge oder Absprachen mit bestimmten Bauinvestoren gibt und ob diese bereits die konkreten Baumaßnahmen vorbereiten. Auch wissen wir nicht, ob die Stadt Hamburg selber schon vorher Bomben-, Schadstoff- oder Bodensondierungen oder andere Vorbereitungen durchführen will. Auch hierfür wäre eine Rodung notwendig. Da der Wald der Stadt gehört, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich selbst eine Rodung zur „Bauvorbereitung“ genehmigt.