Obwohl das sog. Spreehafenviertel noch lange nicht genehmigt ist, wurde ein erster Rodungsantrag für 800m² des Wilden Waldes gestellt.
Die Fläche des Waldes gehört der Stadt Hamburg. Die an der Schlenzigstraße am Waldrand ansässige Tiefbaufirma BM-Bau pachtet ihr Betriebsgelände von der Carl Max Holding GmbH & Co. KG. Beide haben im Mai 2024 folgende Vereinbarung getroffen: Für die Anordnung der neuen Sportplätze im Zuge des sog. Spreehafenviertels benötigt die Stadt eine Ecke des heutigen Betriebsgeländes. Im Gegenzug erhält BM-Bau eine größere Fläche, auf der heute Wald wächst. Dieser Flächentausch ist bereits in den Plänen des Spreehafenviertels enthalten.
BM-Bau möchte die Rodung, Aufschüttung und Pflasterung dieser Fläche bereits jetzt vornehmen und nicht auf die Umsetzung des Spreehafenviertels warten, da ihr Betrieb stark gewachsen sei und sie nicht ausreichend Lagermöglichkeiten hätten. Der Hamburgische Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen hat am 26.05.2025 Bauantrag gestellt, der den Rodungsantrag des betroffenen Waldgebietes beinhaltet (Aktenzeichen M-BP-525-2025 0042). Da der Bebauungsplan Wilhelmsburg 102 „Spreehafenviertel“ noch nicht beschlossen ist, bezieht sich der aktuelle Bau- und Rodungsantrag auf den bis heute gültigen Bebauungsplan von 1968, nachdem dort Industriegebiet sein soll. Der Wald ist erst nach der Sturmflut von 1962 auf den Brachflächen entstanden.
Jede Rodung des Wilden Waldes muss verhindert werden, sei das Gebiet noch so klein! Industriegebiete gibt es genug, auch leerstehende. Wir brauchen Naturgebiete in der Stadt, für das lokale Klima, als Lebens- und Erholungsort. Der WiWa ist ein Wald, kein Baugebiet!
Der Bauantrag muss vom Bezirksamt Mitte genehmigt werden. Weil die Rodung des Waldes nach dem Landeswaldgesetz ausgeglichen werden muss, muss die BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agragwirtschaft) zustimmen. Außerdem müssen die Umweltverbände um Stellungnahme gebeten werden. Die AG Naturschutz, in der sich die Hamburger Natruschutzverbände für derartige Stellungnahmen zusammen tun, hat die Rodung der 800 m² des Wilden Waldes grundsätzlich abgelehnt.
Dennoch teilt uns die BUKEA mit, dass sie dem Bauantrag für 800 m² des Wilden Waldes zustimmen und die Rodung somit legalisieren wird. Weil die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsflächen geschaffen werden sollen, bliebe ihnen nichts anderes übrig. Die Ausgleichsflächen sollen irgendwo in Schleswig-Holstein angelegt werden. Aber das Prinzip von Ausgleichsflächen ist grundsätzlich ein großer Beschiss.
Wann wird gerodet? Sobald die Genehmigung vorliegt darf ab dem 1. Oktober gefällt werden.
Was wird gerodet? 800m² an der Schlenzigstraße.